Schwerpunkte meiner Anwaltspraxis sind die Beratung im Arbeits-, Tarif- und Betriebsverfassungsrecht, aber auch das Führen von Verhandlungen und die gerichtliche Durchsetzung der Interessen von mittelständischen
Unternehmen, Arbeitnehmern und Betriebsräten.
Zudem berate ich die Geschäftsführer und Vorstände verschiedener
gemeinnütziger Vereine, Einrichtungen und Schulen zu Fragen des
Arbeitsrechts, in Satzungsangelegenheiten und allgemeinem Vertragsrecht.
Ein besonderer arbeitsrechtlicher Schwerpunkt liegt in der Beratung und
Verhandlungsführung für Ärzte, Praxen und Kliniken.
Sonstige Fragen des Vertragsrechts und die Durchsetzung von Forderungen
gehören ebenfalls zu meinem Tätigkeitsfeld.
Im Bereich des Verwaltungsrechts sind mir aus langjähriger Tätigkeit im
öffentlichen Dienst Behördenstrukturen und Verwaltungsabläufe auf
verschiedenen Ebenen vertraut.